Rechtsprechung
BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollzugslockerungen und noch nicht abgeurteilte Straftaten - Passives Wahlrecht eines Strafgefangenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vollzugserleichterung - Ausgang und Hafturlaub - Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl - Unschuldsvermutung - Prognoseentscheidung - Mißbrauch von Vollzugslockerungen
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 21.08.1980 - StVK 1158/80
- BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Papierfundstellen
- NVwZ 1982, 96
- NStZ 1982, 83
- StV 1982, 123
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75
Inkompatibilität/Kirchliches Amt
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Diese Einschränkung ist jedoch durch einen zwingenden, gegenüber dem Demokratieprinzip und dem passiven Wahlrecht gleichgewichtigen gemeinschaftsbezogenen Grund gerechtfertigt (vgl. dazu BVerfGE 22, 180 [219]; 33, 1 [11]; 36, 139 [141 f.]; 42, 312 [340 f.]).Der Anwendungsbereich des Art. 48 Abs. 2 GG wird nur durch Regelungen berührt, die die Übernahme (oder Ausübung) des Abgeordnetenmandats erschweren oder unmöglich machen sollen, nicht dagegen durch solche, die in eine andere Richtung zielen und nur unvermeidlicherweise die tatsächliche Folge oder Wirkung einer Beeinträchtigung der Freiheit der Mandatsübernahme (oder -ausübung) haben (BVerfGE 42, 312 [328 f.]).
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Diese Einschränkung ist jedoch durch einen zwingenden, gegenüber dem Demokratieprinzip und dem passiven Wahlrecht gleichgewichtigen gemeinschaftsbezogenen Grund gerechtfertigt (vgl. dazu BVerfGE 22, 180 [219]; 33, 1 [11]; 36, 139 [141 f.]; 42, 312 [340 f.]). - BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Diese Vermutung schließt es zwar aus, einen noch nicht rechtskräftig verurteilten Bürger als schuldig zu behandeln und im Vorgriff auf die Strafe Maßnahmen zu treffen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen (vgl. dazu BVerfGE 19, 342 [347]; 22, 254 [265]).
- BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Diese Einschränkung ist jedoch durch einen zwingenden, gegenüber dem Demokratieprinzip und dem passiven Wahlrecht gleichgewichtigen gemeinschaftsbezogenen Grund gerechtfertigt (vgl. dazu BVerfGE 22, 180 [219]; 33, 1 [11]; 36, 139 [141 f.]; 42, 312 [340 f.]). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Die Anwendung des einfachen Rechts durch die Gerichte ist solange der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, als nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und dem Schutzbereich eines Grundrechts oder eines grundrechtsgleichen Rechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; st.Rspr.). - BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Sie schränken zwar - was hier von Interesse ist - den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 GG ) bei der Ausübung des passiven Wahlrechts (vgl. Art. 38 Abs. 2 GG und BVerfGE 11, 351 [364]; 41, 399 [413]; 48, 64 [81]:m.w.Nachw.) dadurch ein, daß der Strafgefangene faktisch daran gehindert wird, sich in gleicher Weise wie andere Wahlbewerber um seine Kandidatur für den Deutschen Bundestag - etwa durch Teilnahme an Wahlkampfveranstaltungen - zu kümmern. - BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77
Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Sie schränken zwar - was hier von Interesse ist - den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 GG ) bei der Ausübung des passiven Wahlrechts (vgl. Art. 38 Abs. 2 GG und BVerfGE 11, 351 [364]; 41, 399 [413]; 48, 64 [81]:m.w.Nachw.) dadurch ein, daß der Strafgefangene faktisch daran gehindert wird, sich in gleicher Weise wie andere Wahlbewerber um seine Kandidatur für den Deutschen Bundestag - etwa durch Teilnahme an Wahlkampfveranstaltungen - zu kümmern. - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66
Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Diese Vermutung schließt es zwar aus, einen noch nicht rechtskräftig verurteilten Bürger als schuldig zu behandeln und im Vorgriff auf die Strafe Maßnahmen zu treffen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen (vgl. dazu BVerfGE 19, 342 [347]; 22, 254 [265]). - BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60
Reserveliste Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Sie schränken zwar - was hier von Interesse ist - den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 GG ) bei der Ausübung des passiven Wahlrechts (vgl. Art. 38 Abs. 2 GG und BVerfGE 11, 351 [364]; 41, 399 [413]; 48, 64 [81]:m.w.Nachw.) dadurch ein, daß der Strafgefangene faktisch daran gehindert wird, sich in gleicher Weise wie andere Wahlbewerber um seine Kandidatur für den Deutschen Bundestag - etwa durch Teilnahme an Wahlkampfveranstaltungen - zu kümmern. - BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73
Wahlrecht Auslandsdeutscher
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1190/80
Diese Einschränkung ist jedoch durch einen zwingenden, gegenüber dem Demokratieprinzip und dem passiven Wahlrecht gleichgewichtigen gemeinschaftsbezogenen Grund gerechtfertigt (vgl. dazu BVerfGE 22, 180 [219]; 33, 1 [11]; 36, 139 [141 f.]; 42, 312 [340 f.]).